3.5.2 Gesundheit und Sicherheit
Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, insbesondere Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
3.5.3 Belästigung
Schutz der Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch.
3.5.4 Meinungsfreiheit
Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
3.6 ARBEITSBEDINGUNGEN
Das unterzeichnende Unternehmen hält die folgenden Kernarbeitsnormen der ILO4 ein:
3.6.1 Kinderarbeit
Das Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind.
3.6.2 Zwangsarbeit
Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art.
3.6.3 Entlohnung
Die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.
3.6.4 Arbeitnehmerrechte
Die Respektierung des Rechts der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.
3.6.5 Diskriminierungsverbot
Diskriminierungsfreie Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3.7 ARBEITSZEIT
Das unterzeichnende Unternehmen hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit ein.
3.8 UMWELTSCHUTZ
Das unterzeichnende Unternehmen erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seine jeweiligen Betriebe betreffen, und handelt an allen Standorten umweltbewusst. Es geht ferner verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration.
3.9 BÜRGERSCHAFTLICHES
ENGAGEMENT
Das unterzeichnende Unternehmen trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der es tätig ist und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.