Unternehmen

Die Firmengeschichte


Seit der Gründung unseres Unternehmens Müller Plastik GmbH im Jahre 1980 beschäftigen wir uns ausschließlich mit Kabeln und Kabelkonfektion im Bereich von Steckeranschlussleitungen sowie bedingt durch unseren eigenen Werkzeugbau auch im Bereich Sondersteckerleitungen. Wir sind ein Familienunternehmen in zweiter Generation und wachsen stetig. 1991 umfasste unsere Belegschaft bereits 40 Mitarbeiter und unser Firmengelände wurde schrittweise von 500 auf zu diesem Zeitpunkt 3.500 Quadratmeter erweitert.


1980 - FIRMENGRÜNDUNG

Die Firma Müller Plastik GmbH wurde am 01.06.1980 von Elmar und Marlies Müller in Lüdenscheid gegründet. Als Familienunternehmen mit nur einem Fremdangestellten begann man mit der Produktion von Netzanschlussleitungen.

Aufgrund der positiven Entwicklung wurde in den folgenden Jahren die Grundfläche von 500 m² in drei Bauabschnitten auf 1000 m² verdoppelt. Da an dem Standort Lüdenscheid keine Erweiterungsmöglichkeit mehr gegeben war, wurde 1990 mit dem Bau der jetzigen Produktionshallen in Kupferberg begonnen.


1991 - UMZUG NACH KUPFERBERG

Im Jahr 1991 erfolgte der Umzug mit ca. 40 Mitarbeitern nach Kupferberg. Eine Fläche von 3500 m² stand nun für die weitere Entwicklung zur Verfügung.

Durch eine Auftragsabwicklung und Fertigung auf modernstem Stand war in den neuen Gebäuden ein reibungsloser Ablauf gewährleistet.


1993 - GESCHÄFTSLEITUNG MICHAEL MÜLLER

Der Sohn Michael Müller übernimmt die kaufmännische Geschäftsleitung und tritt als Gesellschafter mit in das Unternehmen ein.

Die Produktpalette wurde in den folgenden Jahren stetig erweitert. Zur eigentlichen Kabelkonfektion gesellte sich ein eigener Werkzeugbau mit einer Konstruktionsabteilung hinzu. Hierdurch war es möglich, noch gezielter auf Kundenwünsche einzugehen und Sonderstecker und diverse Spritzteile anzubieten.

MPL bietet Komplettlösungen, angefangen von der Konstruktion, dem Werkzeugbau bis hin zur Serienfertigung alles in einem Haus.


2000 - ÜBER 100 ARBEITNEHMER UND ISO ZERTIFIZIERUNG

Durch die weiter positive Entwicklung in den folgenden Jahren wurde im Jahr 2000 erstmals die Mitarbeiterzahl von 100 Personen überschritten. Bis zum Jahr 2007 ist sie bereits auf ca. 130 Personen angewachsen.

Ebenfalls im Jahr 2000 wurde die Fa. MPL zum ersten Mal durch den TÜV Rheinland ISO zertifiziert. 

Im Jahre 2004 wählte man zum ersten Mal in der Geschichte des Unternehmens einen Betriebsrat.

Ein Jahr später am 01.06.05 konnte auf 25 Jahre Firmengeschichte zurückgeblickt und ein tolles Jubiläum gefeiert werden.

Auch im täglichen Leben bietet die Fa. Müller-Plastik jungen Auszubildenden und Schülern die Möglichkeit durch Tagungen und Besichtigungen einen Einblick ins spätere Berufsleben zu bekommen.


2006 - 2010 NEUBAU DER LAGERHALLE

Aufgrund des ständig steigenden Platzbedarfs wird nun ein neues Lager gebaut, das mit 2500 m² optimale Lager-u. Versandmöglichkeiten bietet.

Die Begriffe Qualität, Flexibilität und Zuverlässigkeit werden im Unternehmen großgeschrieben.

Am 01.06.2010 blickten wir auf 30 Jahre erfolgreiche Firmengeschichte zurück


2012 - 2018

Ausbau steckbare Installation, Q-neqt System. 

Erste Kontaktaufnahme Automotive Branche - Ladekabel für Elektrofahrzeuge.

Neubau Werkstatt und Qualitätsbüro mit Prüflabor.

Entwicklung diverse Ländervariationen Autoladekabel - Serienstart Autoladekabel für diverse Automobilmarken / Serienlieferant Automobilkunden weltweit.

Erweiterung der Produktions- und Lagerfläche - Neue Produktionshalle für Automotiv Ladekabel


CODE OF CONDUCT for Corporate Social Responsibility

Die Firma Müller-Plastik bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit weltweit (international meist als ‚CSR‘1 bezeichnet). Dieser Code of Conduct zur gesellschaftlichen Verantwortung‘ (nachfolgend ‚CoC‘ genannt) hält als Branchenleitfaden fest, was dies insbesondere hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Transparenz, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Dialog bedeutet

1. Grundverständnis über gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung 

Diesem CoC liegt ein gemeinsames Grundverständnis gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung zugrunde. Dies bedeutet für das unterzeichnende Unternehmen, dass es Verantwortung übernimmt, indem es die Folgen seiner unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführt.

Das unterzeichnende Unternehmen trägt im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft an den Standorten bei, an denen es tätig ist. Es orientiert sich dabei an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit und am Respekt vor der Menschenwürde.

2. Geltungsbereich

2.1 Dieser CoC gilt für alle Niederlassungen und Geschäftseinheiten des unterzeichnenden Unternehmens weltweit.

2.2 Das unterzeichnende Unternehmen verpflichtet sich, die Einhaltung der Inhalte dieses CoC auch bei seinen Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern.

3. Eckpunkte gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung

Das unterzeichnende Unternehmen wirkt aktiv darauf hin, dass die im Folgenden genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.
 

3.1 Einhaltung der Gesetze 

Das unterzeichnende Unternehmen hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen es tätig ist. Bei Ländern mit schwachem institutionellem Rahmen prüft es sorgfältig, welche gute Unternehmenspraxis aus dem eigenen Heimatland für verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützend angewandt werden sollte.
 

3.2 Integrität und Organizational Governance

3.2.1 Das unterzeichnende Unternehmen orientiert sein Handeln an allgemein gültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik.

3.2.2 Das unterzeichnende Unternehmen lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention2 ab. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

3.2.3 Das unterzeichnende Unternehmen verfolgt saubere und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb. Im Wettbewerb richtet es sich an professionellem Verhalten und qualitätsgerechter Arbeit aus. Mit den Aufsichtsbehörden pflegt es einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang. Es hält sich zudem an die Vorgaben des ‚Leitfadens für unsere Verbandsarbeit– Hinweise für ein kartellrechtskonformes Handeln im ZVEI‘.
 

3.3 Verbraucherinteressen

Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich das unterzeichnende Unternehmen an verbraucherschützende Vorschriften sowie an angemessene Vertriebs-, Marketing- und Informationspraktiken. Besonders schutzbedürftige Gruppen (z.B. Jugendschutz) genießen besondere Aufmerksamkeit.
 

3.4 Kommunikation

Das unterzeichnende Unternehmen kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses CoC und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen. Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Partner werden sensibel und vertraulich behandelt.
 

3.5 MENSCHENRECHTE

Das unterzeichnende Unternehmen setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein. Es hält die Menschenrechte gemäß der UNMenschenrechtscharta3 ein, insbesondere die nachfolgend genannten:

3.5.1 Privatsphäre 
Schutz der Privatsphäre.

3.5.2 Gesundheit und Sicherheit
Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, insbesondere Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

3.5.3 Belästigung
Schutz der Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch.

3.5.4 Meinungsfreiheit
Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
 

3.6 ARBEITSBEDINGUNGEN

Das unterzeichnende Unternehmen hält die folgenden Kernarbeitsnormen der ILO4 ein:

3.6.1 Kinderarbeit
Das Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind.

3.6.2 Zwangsarbeit
Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art.

3.6.3 Entlohnung
Die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.

3.6.4 Arbeitnehmerrechte
Die Respektierung des Rechts der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.

3.6.5 Diskriminierungsverbot
Diskriminierungsfreie Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 

3.7 ARBEITSZEIT

Das unterzeichnende Unternehmen hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit ein.
 

3.8 UMWELTSCHUTZ

Das unterzeichnende Unternehmen erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seine jeweiligen Betriebe betreffen, und handelt an allen Standorten umweltbewusst. Es geht ferner verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration.
 

3.9 BÜRGERSCHAFTLICHES
ENGAGEMENT

Das unterzeichnende Unternehmen trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der es tätig ist und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4. Umsetzung und Durchsetzung

Das unterzeichnende Unternehmen unternimmt alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in diesem CoC beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Vertragspartnern soll auf Verlangen und im Rahmen von Reziprozität über die wesentlichen Maßnahmen berichtet werden, so dass nachvollziehbar wird, wie deren Einhaltung grundsätzlich gewährleistet wird. Ein Anspruch auf die Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, auf den Wettbewerb bezogene oder sonst schützenswerter Informationen besteht nicht.


MÜLLER PLASTIK GmbH


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